Bewerbungsverfahren und Beauftragung
Religionslehrer*innen, die an einer Beauftragung zur Schulseelsorge interessiert sind, wenden sich zunächst an das zuständige Kirchliche Schulamt. Die Direktor*in des zuständigen Kirchlichen Schulamtes klärt zusammen mit der interessierten Religionslehrer*in und der Schulleitung den Bedarf und die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen für einen Schulseelsorgeauftrag im Ehrenamt. Dazu gehören
- ein eigener Raum für die Schulseelsorge
- eine zweistündige Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung
- der Abschluss eines Vorvertrages.
Für eine Beauftragung zur Schulseelsorge im Ehrenamt ist der erfolgreiche Abschluss des Weiterbildungskurses (WBK) „Schulseelsorge" des Religionspädagogischen Institutes (RPI) verbindliche Voraussetzung. Die Anmeldung zum WBK Schulseelsorge erfolgt nach der Klärung der rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen über das zuständige Kirchlich Schulamt beim RPI.
Nach dem Abschluss des WBK erteilt die Kirchenleitung den Auftrag zur Schulseelsorge im Ehrenamt. Die Direktor*in des zuständigen Kirchlichen Schulamtes nimmt die Beauftragung vor, der Vorvertrag wandelt sich in einen Vertrag zur Schulseelsorge. Bereits nach Unterzeichnung des Vorvertrages zur Schulseelsorge und während des WBK erprobt die Religionslehrer*in nach Absprache mit der Schulamtsdirektor*in im geschützten Raum Handlungsfelder der Schulseelsorge.
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